Webinare zum Thema Agri-PV: Rückblick und Erkenntnisse

Bild zur Online-Veranstaltung am 08.01.2026 zu rechtlichen Rahmenbedingungen, mit Impuls aus der Forschung und Hinweise zur Umsetzung in der Praxis

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen bei der Planung von Agri-Photovoltaikanlagen beachtet werden? Das hat am 08. Januar 2026 unsere Referentin Frau Alexandra Thiel erklärt. Sie ist Rechtanwältin bei der agrilex Rechtsanwaltkanzlei und Expertin, wenn es um Rechtsfragen im Bereich Agri-Photovoltaik geht. In einer halben Stunde hat sie es eindrucksvoll geschafft die Teilnehmenden im Webinar abzuholen – mit einer Übersicht zum Rechtsrahmen, der vom Energierecht und Baurecht über Agrarrecht und Förderrecht reichte.

Herr Dr. Meier-Grüll vom Forschungszentrum Jülich (IBG-2) bereicherte das Webinar mit einer bilderreichen Präsentation, bei der die Agri-PV-Klassifizierung nach DIN-SPEC 91434 zu sehen war sowie einige Beispiele aus der Forschung. Welchen Mehrwert bieten die Ergebnisse aus der Forschung für die Praxis? Welche Vorteile und Nachteile ergeben sich beispielsweise aus Beschattung auf das Wachstum von z.B. Ackerbohne oder Spinat?

Am 12.01.2026 folgte ein weiteres Webinar, bei dem die Teilnehmenden einen Einblick in das Thema Wirtschaftlichkeit von Agri-PV-Projekten in Co-Location mit Batteriespeichern (BESS) erhalten haben. Unser Referent Kai Klapdor vom diveo-Team präsentierte aktuelle wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Erfahrungsberichte von Projekten aus der Region. Das im Umfeld des Fraunhofer ISE gegründete Unternehmen diveo plant und baut bundesweit Agri-PV-Anlagen und überführt gemeinsam mit landwirtschaftlichen Betrieben Spitzenforschung in die praxisnahe Flächen-Doppelnutzung.

Einige Erkenntnisse:

  • Beim Thema Agri-PV muss bei der Planung und Umsetzung ein Rechtsrahmen betrachtet werden, der das Steuer-, Energie-, Bau-, und Agrarförderrecht beinhaltet.
  • Im Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, sowie BauGB werden Agri-PV-Anlagen als „Besondere Solaranlagen“ bezeichnet. Sie können gemäß EEG vergütet werden, wenn Sie die Festlegung der Bundesnetzagentur, kurz BNetzA, erfüllen. Hinweis: Der sog. „Agri-PV-Bonus“ ist noch nicht durch die EU-Kommission genehmigt. Daher richtet sich die Vergütung nach wie vor nach dem „alten“ System, indem der Technologiebonus von derzeit 0,5 Cent/kWh eingepreist werden kann.
  • Die im Solarpaket 1 geplanten Zuschüsse für „besondere Solaranlagen“ sind weiterhin durch die EU nicht genehmigt. Bei Konzeption der Anlage sollte daher unbedingt die Wirtschaftlichkeit nach dem derzeitigen System beachtet werden und auch alternative Vermarktungsstrategien in Betracht gezogen werden.
  • Die DIN SPEC 91434 stellt einige Anforderungen an die landwirtschaftliche Hauptnutzung unter einer Agri-PV. In der DIN SPEC ist außerdem die Kategorisierung von Agri-PV-Anlagen in hoch aufgeständerte und bodennahe Systeme zu finden.
  • Ein sogenanntes Nutzungskonzept ist vom Landwirt und dem Anlagenbetreiber gemeinsam während der Planungsphase zur Vorlage beim Netzbetreiber zu erstellen.
  • Derzeitige Prognosen gehen davon aus, dass unser Energiesystem in 20 Jahren etwa das Doppelte an Strom benötigen wird.
  • Das Pflanzenwachstum kann unter oder neben PV-Reihen stattfinden und durch weitere Faktoren, wie Beschattung, Temperatur und Bewässerung, unterschiedliche Auswirkungen auf verschiedene Sorten haben.
  • In den Experimenten des Forschungszentrums Jülich stellten die Wissenschaftler:innen unterschiedliche Auswirkungen auf die Kulturpflanzen fest. Einige Beispiele:
    • Während sonniger und trockener Phasen spenden die PV-Anlagen den darunter wachsenden Pflanzen Schatten, was dazu beiträgt, den Wasserbedarf zu verringern.
    • Bei Starkregen kann der Bestand an der Tropfkante der Anlagen durch Auswaschung der Keimlinge schaden nehmen. Dies ist bei der Planung von Anlagen zu berücksichtigen.

Wir danken unserer Referentin und unseren Referenten herzlichst, sowie allen interessierten Menschen, die teilgenommen haben!

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